FAQ

Fragen und Antworten

Es gibt so viele Anbieter: Woran erkenne ich einen seriösen Träger?

Ein seriöser Träger verlangt kein Geld von Dir! Solltest Du zur Kasse gebeten werden: Finger weg!

Genauso sollte Dich ein seriöser Träger Kennenlernen wollen. Wenn Du nur eine Adresse für Deine Einsatzstelle gesendet bekommst, dann solltest Du misstrauisch werden. Denn: Wer so leichtfertig die Adressen von Einsatzstellen an praktisch Fremde herausgibt, der geht auch ähnlich mit seinen Freiwilligen um.

Ein seriöser Träger stellt Dir alle relevanten Informationen für den Freiwilligendienst bei ihm vorab zur Verfügung. Nicht nur was die Höhe der Aufwandsentschädigung, den Urlaubsanspruch oder beizubringende Unterlagen angeht, wichtig ist darüber hinaus wie er Deine Begleitung organisiert.

Ein seriöser Träger nimmt Deine persönliche Begleitung während des Freiwilligendiensts ernst. Wie gut werde ich vor Ort eingeführt? Wer hilft mir bei Problemen? Was ist, wenn ich Konflikte auf der Einsatzstelle habe?

Wann beginnt der Freiwilligendienst regulär?

Die 12-monatigen BFD und FSJ beginnen am 1. August jeden Jahres. Das FSJ bzw. BFD für ein halbes Jahr beginnen am 1. Februar jeden Jahres.

Wann endet der Freiwilligendienst?

Der 12-monatige Dienst (BFD oder FSJ) endet Ende Juli bis Anfang August des Folgejahres. Das FSJ bzw. der BFD für ein halbes Jahr enden in der Regel Ende Juli.

Was ist, wenn ich vor dem Ende des Freiwilligendienstes einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekomme?

Bei Erhalt eines Ausbildungs- oder Studienplatzes kannst Du den Freiwilligendienst in Absprache mit uns und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

Ab wann wird ein Freiwilligendienst als solcher anerkannt?

Nach Ableistung von sechs Monaten wird der BFD oder das FSJ als Jugendfreiwilligendienst anerkannt.

FSJ oder BFD?

In unserer Einrichtung sind beide Dienste im Großen und Ganzen identisch. Ein Unterschied ist z.B. den Bereich der Haustechnik/Hauswirtschaft nur im BFD als Einsatzstelle gibt. Wenn Du Dich bei uns bewirbst, suchen wir mit Dir zuallererst eine Einsatzstelle, die zu Dir passt. Daraus ergibt sich dann, ob es ein BFD oder ein FSJ wird.
Ein FSJ kann jeder und jede ab 16 Jahren (wenn die Schulpflicht erfüllt ist) und bis 27 Jahre machen, für den BFD gibt es keine Grenze nach oben. Allerdings bieten wir beide Dioenste nur bis 27 Jahre an.

Wie bewerbe ich mich?

Du musst einen Fragebogen ausfüllen und einige Unterlagen einreichen, wir laden Dich dann zum Kennenlernen ein. Genaueres findest Du hier: Bewerbung

Werde ich nach Eingang der Bewerbung automatisch zum Bewerbungsgespräch eingeladen?

Nein, Wir laden in der Regel nach dem Eingangsdatum Deiner Bewerbung zum Gespräch ein. Erst zum Ende des Bewerbungsverfahrens suchen Wir gezielt die Bewerbungen in Deiner Wohnortnähe der noch zu besetzenden Einsatzstellen aus. Genaueres findest Du hier: Bewerbung

Kann ich mir meine Einsatzstelle selbst aussuchen?

Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs suchen Wir mit Dir gemeinsam nach einer individuell passenden Einsatzstelle aus unserem Kontingent.

Wieviel Geld verdiene ich während des Freiwilligendienstes?

Jede Freiwillige und jeder Freiwillige erhält monatlich eine Pauschale von zur Zeit 453 Euro. Diese setzt sich aus dem Taschengeld sowie einem pauschalen Zuschuss für Verpflegung und Fahrtkosten zusammen. Darüber hinaus werden alle Sozialversicherungsleistungen übernommen. Das Kindergeld wird weitergezahlt (sofern unter 25 Jahren) und ein vorhandener Anspruch auf Waisenrente bleibt bestehen. Genauere Informationen findest Du hier: Leistungen

Wenn ich meine Einsatzstelle nur mit Bus und Bahn erreichen kann, wer bezahlt die Fahrtkosten?

Evtl. entstehende Fahrtkosten sind als Fahrtkosten bereits ins Taschengeld eingerechnet. Als Freiwillige/r (FSJ und BFD) kannst Du bei den Verkehrsunternehmen Zeitkarten zum Auszubildendentarif erwerben oder aber Du besorgst Dir einfach ein Deutschlandticket. Bei der Deutschen Bahn erhältst Du (sofern unter 26 Jahre) als Freiwillige/r eine ermäßigte Bahncard.

Kann ich einen Freiwilligendienst absolvieren, obwohl ich ALG II-Leistungen beziehe?

Grundsätzlich ja. Laut Dienstanweisung der Agenturen für Arbeit ist ein Jugendfreiwilligendienst als wichtiger Grund anerkannt, warum man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und dennoch Leistungen erhält. Mehr erfährst Du hier unter A-Z –> Arbeitslosengeld II. Achtung: Das muss nicht unbedingt für ältere ALGII-Bezieher gelten. Ausschlaggebend ist wahrscheinlich, ob ein Freiwilligendienst die Chancen verbessert später in ein Arbeitsverhältnis zu kommen

Kann ich aufstockendes ALG II beziehen, wenn ich einen Freiwilligendienst absolviere?

Auch hier ist die Antwort: Grundsätzlich ja, aber auf den Einzelfall kommt es an. Reicht also das Geld im Freiwilligendienst nicht, lohnt sich ein Gang zur Agentur für Arbeit. Ist man unter 25 Jahren und nur knapp vor dem Freiwilligendienst in eine eigene Wohnung gezogen, kann die Agentur für Arbeit eine Unterstützung von einem Rückzug in die Wohnung der Eltern abhängig machen oder aber verlangen, dass diese einen unterstützen – sofern sie finanziell dazu in der Lage sind.

Wenn ich ALG II-Leistungen beziehe, wieviel von meinem Taschengeld im Freiwilligendienst darf ich behalten?

Seit 2013 darfst Du 200 Euro davon behalten, der Rest wird auf den Regelsatz angerechnet und Du bekommst entsprechend weniger ALG II-Leistungen.

Behalten meine Eltern während des Freiwilligendienstes ihren Anspruch auf Kindergeld?

Ja, ein bestehender Kindergeldanspruch läuft auch während eines Freiwilligendienstes weiter. Wenn Du über 25 Jahre alt bist, ist der Kindergeldanspruch der Eltern meistens erloschen. In diesem Fall besteht für Dich ein Anspruch auf einen Zuschuss. Aktuell beträgt dieser Zuschuss 70,00 Euro, den Du zusätzlich zum Taschengeld ausgezahlt bekommst. Leider besteht dieser Anspruch für Dich bisher nur im Bundesfreiwilligendienst.

Wer übernimmt die Krankenversicherung? Bleibe ich familienversichert?

Die Kosten zur Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber bzw. der Einsatzstelle übernommen (sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Genaueres findest du hier: Leistungen

Gilt ein FSJ/BFD als Vorpratikum für die Erzieher_innen-Ausbildung?

Auch hier gilt: In der Regel schon.
Sofern der Freiwilligendienst im erzieherischen Bereich stattfindet. Aber jede Schule für Sozialwesen hat hier ihre eigenen Regeln. Deshalb auch hier unser dringender Rat: Erkundige Dich zuvor bei der Schule, bei der du dich bewerben willst.

Kann ich nach meinem Freiwilligendienst zurück in die Familienversicherung der Krankenkasse?

Wenn nach dem Freiwilligendienst die Voraussetzungen für eine Familienversicherung wieder vorliegen, kehrst Du in die Familienversicherung zurück.
Wenn Du also nach dem Freiwilligendienst kein regelmäßiges eigenes Einkommen hast und unter 25 Jahre alt bist, sind diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt. Näheres erfährst du bei Deiner Krankenkasse.

Was bedeutet das eigentlich – „Familienversichert“ und was bringt mir das?

Solange Du als Kind Deiner Eltern kein eigenes Einkommen erzielst, bist Du über sie krankenversichert. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos. Das geht maximal bis zum 25. Lebensjahr. Wer ein eigenes Einkommen hat, muss sich selber versichern (und auch selber Beiträge zahlen) und fällt aus dieser Familienversicherung raus. Das ist auch schon beim Freiwilligendienst so. Wenn Du ein FSJ oder einen BFD machst, zahlen Wir die Krankenversicherungsbeiträge für Dich, Du musst dich aber bei einer Krankenversicherung anmelden.

Ich bin privat krankenversichert. Was ist mit mir?

Für die Zeit des Freiwilligendienstes wirst Du von der Gesetzlichen Kankenversicherung (GKV) versichert. Das heißt, dass für die private Krankenversicherung (PKV) keine Beiträge mehr zu zahlen sind. (Achtung: Kündigungsfrist beachten!) Dann wird die PKV in eine sogenannte Anwartschaftsversicherung umgewandelt.
„Wenn nach dem Freiwilligendienst wieder die Voraussetzungen für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung vorliegen, kann die private Versicherung wieder aufgenommen werden.“ (Quelle)

Was sind eigentlich die Kurswochen?

In den Kurswochen, die während des Freiwilligendienstes im regelmäßigen Abstand stattfinden und jeweils von Montags bis Freitags dauern, hast Du die Möglichkeit, Deine Fragen aus der Praxis mit den anderen Freiwilligen aufzuarbeiten. Die Kurswochen gelten als Arbeitszeit und sind verpflichtend.

Und was sind Seminartage?

Zwischen den Kurswochen treffen wir uns regelmäßig ca. einmal im Monat zu einem Seminartag. Die Seminartage helfen uns in Kontakt zu bleiben und zu schauen was dich auf der Arbeit bewegt und ob alles gut läuft. Wie die Kurswochen gehören Sie zu den gesetzlich vorgeschrieben Bildungstagen.

Muss man auf den Kurswochen übernachten?


(Ja, das ist bei uns Pflicht. Am Anfang ist das sicherlich ein mulmiges Gefühl, schließlich kennt man ja keinen. So geht es allen zu Beginn. Aus dem Wagnis wird aber bald ein Vorteil, den man nicht mehr hergeben will, schließlich wird so eine Kurswoche dann trotz Deiner inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte auch zu einer kleinen Insel der Auszeit zusammen mit guten Bekannten. Für alle Fälle sind auch unsere Teamer und Teamerinnen Tag und Nacht vor Ort und für Dich da. )

Ich habe einen Studienplatz bekommen. Was tun?

Wer bereits eine Zulassung für einen Studienplatz hat, aber trotzdem zuerst einen Freiwilligendienst machen möchte, kann in vielen Fällen eine sogenannte ‚Rückstellung‘ beantragen – dadurch hat man dann bei der nächsten Studienplatzvergabe einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl.

Bekommt man im Freiwilligendienst eine Wohnung gestellt?

Es gibt nur einige wenige Einsatzstellen, die eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Wenn Du für den Zeitraum Deines Freiwilligendienstes eine Wohnung anmietest, können dafür von uns leider keine Kosten übernommen werden. Wer bereits längere Zeit vor dem Freiwilligendienst alleine wohnt, kann unter Umständen Anrecht auf aufstockendes Hartz IV oder Wohngeld haben. Nachfragen bei der Agentur für Arbeit oder beim Wohnungsamt kann sich hier lohnen.

Gilt ein absolviertes Freiwilligenjahr als Praktikum für ….?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein FSJ oder ein BFD als Vorpraktikum anerkannt oder als Wartesemester von der ZVS angerechnet werden. Bitte frage uns bzw. Deine künftige Ausbildungsstelle oder Universität.
Ein Freiwilligendienst – egal ob BFD oder FSJ – kann als gelenktes Praktikum anerkannt werden. Das bedeutet, dass damit der praktische Teil der Fachhochschulreife abgegolten ist.
Näheres dazu in der nächsten FAQ. Gerade Fachhochschulen des Sozialwesens verlangen in der Regel ein studiengangspezifisches Praktikum von sechs Monaten. Mit einem Freiwilligendienst kann man also evtl. zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Man weist die Einschreibungsvoraussetzungen nach und erwirbt gleichzeitig die „volle“ Fachhochschulreife.

Gilt ein Freiwilligendienst als gelenktes Praktikum für den beruflichen Teil der Fachhochschulreife?

Grundsätzlich ja, sofern das FSJ oder der BFD im richtigen Bereich gemacht wird. Den praktischen Teil der kaufmännischen Fachhochschulreife wirst du in einem sozialen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt bekommen, selbst wenn du überwiegend im Büro arbeitest. Von daher erkundige Dich unbedingt vorher bei der für dich zuständigen Bezirksregierung darüber, ob dein Freiwilligendienst zum Erhalt der Fachochschulreife angerechnet wird. Je nachdem wo du wohnst ist das bei Dir die Bezirksregierung in Köln oder in Düsseldorf. Eine ausführlichere Erklärung findest Du auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf (Zugriff vom 27.2.21)